Teilnahmebedingungen

Bedingungen für die Teilnahme an Ski- und Snowboardkursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen der Skigemeinschaft Forstenried-Gauting e.V.

1. Veranstalter

Veranstalter von Ski- und Snowboardkursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen genannt) ist die Skigemeinschaft Forstenried-Gauting e.V. (nachfolgend Skigemeinschaft genannt). Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese Bedingungen an.

2. Teilnahmebedingung

Soweit nicht einzelne Veranstaltungen ausdrücklich offen (Anderer Veranstalter/Anzeige) ausgeschrieben sind, sind ausschließlich Mitglieder/innen der Skigemeinschaft teilnahmeberechtigt. Nach der Bayerischen Skischulverordnung dürfen Vereine Skiunterricht nur an ihre Mitglieder/innen erteilen.
Bei den Kinderkursen setzen wir den Schulbesuch voraus. Bei der Anmeldung zu Veranstaltungen wird automatisch die Mitgliedschaft in der Skigemeinschaft geprüft.

3. Teilnahmegebühr/Fahrtkosten

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Skigemeinschaft wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird für die einzelnen Veranstaltungen in der Ausschreibung bekannt gegeben.
Die Skigemeinschaft vermittelt für die Teilnehmer/innen die Fahrten zu den einzelnen Veranstaltungsorten. Der Beförderungsvertrag kommt direkt zwischen dem eingesetzten Unternehmer und dem teilnehmenden Mitglied zustande. Die Skigemeinschaft kassiert die Beförderungsentgelte von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin im Namen und im Auftrag des eingeschalteten Unternehmers ein und führt diese an den eingeschalteten Unternehmer ab.
Teilnahmegebühren und Beförderungsentgelte sind bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung im Voraus zu entrichten.

4. Änderungsvorbehalt

Die Skigemeinschaft behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden die bezahlten Teilnahmegebühren und Beförderungsentgelte in vollem Umfang zurückerstattet. Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Ski- oder Snowboardkursgruppen bleibt die Zusammenlegung von leistungsnahen Gruppen vorbehalten.
Des Weiteren bleiben kurzfristige Einschränkungen, Änderungen oder Absagen von ausgeschriebenen Veranstaltungen aus wetterbedingten oder anderen zwingenden Gründen vorbehalten. Können wir bis zum jeweiligen zweiten Kurstag keine Kurse durchführen, behalten wir uns vor die jeweilige Veranstaltung abzusagen. Bei Verlegung einer Veranstaltung an einen entfernteren Ort bleibt eine Nachbelastung von Fahrtkosten vorbehalten. Bei vollständiger Absage der Veranstaltung werden die Fahrtkosten, sowie 90% der Teilnahmegebühr zurückerstattet.
10% der Teilnahmegebühr verbleiben der Skigemeinschaft als Bearbeitungskosten.

5. Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin

Bei einem Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die Teilnahmegebühren und Fahrtkosten unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von € 15,- erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist keine Erstattung von Teilnahmegebühren und Fahrtkosten mehr möglich.
Bei Ski- und Snowboardkursen hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Möglichkeit, bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen für die Fahrt an den Veranstaltungsort eine Ersatzperson einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson ebenfalls Mitglied der Skigemeinschaft und mindestens 16 Jahre alt ist. Die Ersatzperson ist nicht teilnahmeberechtigt am Ski- oder Snowboardkurs. Der Kurstag ist für den Teilnehmer / die Teilnehmerin verfallen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in den Teilnahmegebühren nicht enthalten. Der Abschluss einer gesonderten Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

6. Weisungsrecht

Die Skigemeinschaft hat als Veranstalter das Weisungsrecht bei den Veranstaltungen. Die Teilnehmenden der Kurse sind verpflichtet, den Weisungen der KursleiterIn/SkilehrerIn Folge zu leisten. Eine Entfernung während des Kurses ist nur nach vorheriger Abmeldung beim Kursleiter/Skilehrer gestattet.
Die Skigemeinschaft ist berechtigt, Teilnehmende, die Weisungen des Kursleiters/Skilehrers nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine Rückerstattung von Teilnahmegebühr und Fahrtkosten.

7. Haftung

Die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmenden. Die Skigemeinschaft haftet insbesondere nicht bei Unfall, Verletzung, Schädigung, Verlust, Diebstahl sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen.
Im Rahmen der Mitgliederversicherung der Skigemeinschaft besteht eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der gesonderte Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.

8. Krankenversicherungsschutz

Für die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen besteht seitens der Skigemeinschaft kein Krankenversicherungsschutz.
Da wir teilweise zu ausländischen Veranstaltungsorten fahren, empfehlen wir eine ausreichende Auslandskrankenversicherung für unsere Teilnehmer/innen.

9. Bildmaterial

Bilder und Filme die im Rahmen einer Veranstaltung der Skigemeinschaft entstanden sind, dürfen ohne separate Genehmigung auf der Homepage der Skigemeinschaft und im Programmheft veröffentlicht werden. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Veranstaltungen ist München.