Hygienekonzept

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Hygienekonzept der Skigemeinschaft Forstenried-Gauting e.V. zur Durchführung von Ski- und Snowboardkursen am 28./29./30.12.2021

(Stand 11/2021)

Als Individual- und Outdoorsport hat der Ski- und Snowboardsport günstige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für dessen Durchführung. Diese Chance möchten wir als Skigemeinschaft nutzen, um unseren Sport gemeinsam mit euch ausüben zu können. Dies ist in der jetzigen Zeit natürlich nur mit der gebotenen Weitsicht und dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein möglich. Aus diesem Grund haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir den Winter(sport) trotzdem mit euch genießen können.

1. Allgemeines

An unserem o.g. Programm dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die am ersten Kurstag (28.12.2021) einen aktuellen (max. 36 Stunden alten) offiziellen negativen Antigen-Schnelltest oder einen aktuellen (max. 60 Stunden alten) offiziellen negativen PCR Test vorlegen.

Diese Regelung gilt für alle Teilnehmer/innen unabhängig vom Alter und unabhängig von einem evtl. bestehendem Geimpften- oder Genesenenstatus.

Zudem benötigen alle Teilehmer/innen ab 12 Jahren einen Impf- oder Genesenennachweis.

Diese Regelung dient unser aller Schutz!

Der Nachweis ist von der teilnehmenden Personen mit sich zu führen. D.h. das teilnehmende Kind bzw. der/die teilnehmende Jugendliche hat den Nachweis entweder in digitaler Form oder analog den ganzen Kurstag über bei sich zu haben.

Nicht teilnehmen dürfen Personen, die

Die eingesetzten Skilehrer/innen haben einen 2 G Status und sind verpflichtet am Vorabend jedes Kurstages einen durch die Skigemeinschaft bereitgestellten Corona-Selbsttest durchzuführen und das Ergebnis dem/der Hygienebeauftragten vorzulegen.

Die Skigemeinschaft benennt pro Bus eine/n "Hygienebeauftragte/n". Diese/r überwacht insbesondere bei Abfahrt und Ankunft, sowie während der Busfahrt, die Einhaltung des Hygienekonzepts.

Die im Rahmen der Überprüfung der Testnachweise erhobenen Daten werden ggf. an den Liftbetreiber beim Kauf der Liftpässe weitergegeben.

Während des Kursbetriebes sorgt die Lehrkraft für die Einhaltung des Hygienekonzepts.

Bei Nichteinhaltung der Hygieneregeln behält sich die Skigemeinschaft das Recht vor, Teilnehmer/innen bereits während des Tages von der Gruppe zu trennen und ggf. für die folgenden Tage von den Kursen auszuschließen.

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygieneregeln!

2. Ski- und Snowboardkurse

2.1 Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Ski- und Snowboardkursen erfolgt rein digital und kontaktlos über die Website der Skigemeinschaft.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Auswahl der richtigen Kursklasse zu legen, da ein Wechsel des Kurses nicht möglich ist. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, uns eine Mail an fragen@skigemeinschaft.org zu schreiben und sich rückzuversichern.

Der Skigemeinschaft ist es im Sinne aller Mitglieder sehr wichtig, dass die in diesem Konzept beschriebenen Schutzmaßnahmen von allen Teilnehmer/innen eingehalten werden.

Wir bitten daher insbesondere die Eltern bereits vor der Anmeldung sicherzustellen, dass ihre Kinder diese Regeln verstehen und dafür sorgen zu tragen, dass die Kinder diese auch zu jeder Zeit einhalten und umsetzen können.

2.2 Kursbetrieb
Die Kursgröße beträgt max. 5 Personen, plus Übungsleiter/in.

An Sammelorten, insbesondere Busabfahrtsorten, ist von Personen ab 14 Jahren eine FFP2 Maske, von allen anderen eine medizinische Maske zu tragen.

Vermeidbare Gruppenansammlungen werden verhindert. Besonders beim Be- und Entladen des Busses ist auf die Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern zu achten. Dies gilt auch insbesondere für abholende Personen.

Organisationsformen und Aufgabenstellungen werden von der Lehrkraft so gewählt, dass die Einhaltung der Abstände möglich ist.

Während des Anstehens und gemeinsamen Liftfahrten ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz bzw. bei Personen ab 14 Jahren eine FFP 2 Maske zu tragen.

Direkter und persönlicher Kontakt wird vermieden bzw. begrenzt.

Die vor Ort geltenden Regelungen sind zu beachten; diese werden während der Anreise durch den/die Hygienebeauftragte/n bekannt gegeben.

Es wird während der Kurse eine zusätzliche Betreuungsperson anwesend sein, welche es ermöglicht Teilnehmer/innen, die sich nicht an die Regeln halten, aus der Gruppe zu separieren. Am nächsten Skikurstag kann der/die Teilnehmer/in nach einem gemeinsamen Gespräch (bei Kindern mit den Eltern) wieder an dem Kurs teilnehmen. Es besteht bei bestehender und gezeigter Einsicht auch die Möglichkeit, während des Tages wieder in die Gruppe integriert zu werden.

Die Skigebiete werden, soweit möglich, auch unter Berücksichtigung der vor Ort bestehenden Infektionslage ausgewählt.

2.3 Pausen
Bei Pausen während des Tages gelten die oben genannten Abstands- und Hygieneregeln. Sollte das Einhalten des Mindestabstands zu irgendeinem Zeitpunkt nicht möglich sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für die Mittagspause in der Hütte wird durch die Skigemeinschaft wenn möglich die notwendige Anzahl an Tischen reserviert.

Die generellen Richtlinien der Gaststätte vor Ort müssen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden.

3. An- und Abreise

Für die zu jederzeit aktuell geltenden Regeln verweisen wir auf die Internetseite unseres Partners Autobus Oberbayern: Stay Safe

Wenn möglich sollte zu Hause bereits gefrühstückt werden. Eine kleine Mahlzeit ist möglich, auf Snacks, Gummibärchen o.ä. sollte jedoch verzichtet werden.

4. Zuordnung der Ski- und Snowboardlehrer/innen

Um eine optimale Gruppenauslastung gewährleisten zu können, wird in der folgenden Saison folgende Abfolge für die Anmeldung zu den Kursen durchgeführt werden:

  1. Es findet eine verbindliche Abfrage unter den Ski- und Snowboardlehrer/innen nach deren Verfügbarkeiten statt.
  2. Auf dieser Basis wird 30 Tage vor Anmeldeschluss die Anmeldung für die Mitglieder freigeschalten. Es wird lediglich die Anzahl an Anmeldungen zugelassen, welche die maximal mögliche Anzahl an Kursen unter Berücksichtigung der maximalen Gruppengröße nicht übersteigen. Darüber hinaus wird eine Warteliste geführt, um bei Stornierungen vor Kursbeginn Teilnehmer/innen nachrücken zu lassen.
  3. Zudem werden ausreichend Übungsleiter/innen als Ersatz eingeplant.

5. Kulanzregelungen bei Absage des Kurses

Bei Absage einzelner Kurstage auf Grund von amtlich angeordneter Quarantänemaßnahmen durch den/die Teilnehmer/in wird pro Tag 1/3 der Kursgebühr erstattet. Ein Nachweis bzgl. der Quarantänemaßnahme ist vorzulegen.

Die genannten Kulanzregelungen greifen nur, wenn der/die Teilnehmer/in die Nichtteilnahme bis zum Vorabend des Kurstages der Skigemeinschaft schriftlich an fragen@skigemeinschaft.org mitteilt.

Im Übrigen gelten die bekannten Teilnahmebedingungen.

6. Abschluss

Dieses Konzept wurde im November 2021 unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen erstellt. Es unterliegt der ständigen Überprüfung und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten.

Für weitere Fragen könnt ihr euch gerne über fragen@skigemeinschaft.org an uns wenden.



Hygienekonzept der Skigemeinschaft Forstenried-Gauting e.V. zur Durchführung von Ski- und Snowboardkursen am 15.01./22.01./29.01.2022

(Stand 12/2021)

1. Allgemeines

An unserem o.g. Programm dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die

an jedem Kurstag einen aktuellen (max. 24 Stunden alten) offiziellen negativen Antigen-Schnelltest oder einen aktuellen (max. 36 Stunden alten) offiziellen negativen PCR Test vorlegen.

Diese Regelung gilt für alle Teilnehmer/innen unabhängig vom Alter und unabhängig von einem evtl. bestehendem Geimpften- oder Genesenenstatus.

Zudem benötigen alle Teilehmer/innen ab 12 Jahren einen Impf- oder Genesenennachweis.

(Die Zweitimpfung darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen, seit der Genesung dürfen max. 180 Tage vergangen sein; als Nachweise gelten ein Genesungszertifikat oder eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (muss mittels PCR-Test abgesichert sein)).

Diese Regelung dient unser aller Schutz!

Der Nachweis ist von den teilnehmenden Personen mit sich zu führen. D.h. die teilnehmende Person hat den Nachweis entweder in digitaler Form oder ausgedruckt den ganzen Kurstag über mit sich zu führen.

Nicht teilnehmen dürfen Personen, die

Die eingesetzten Skilehrer/innen haben einen 2 G Status (geimpft oder genesen) und sind verpflichtet am Vorabend jedes Kurstages einen durch die Skigemeinschaft bereit gestellten Corona- Selbsttest durchzuführen und das Ergebnis dem/der Hygienebeauftragten vorzulegen.

Die Skigemeinschaft benennt pro Bus eine/n "Hygienebeauftragte/n". Diese/r überwacht insbesondere bei Abfahrt und Ankunft, sowie während der Busfahrt, die Einhaltung des Hygienekonzepts.

Die im Rahmen der Überprüfung der Testnachweise erhobenen Daten werden ggf. an den Liftbetreiber beim Kauf der Liftpässe weitergegeben.

Während des Kursbetriebes sorgt die Lehrkraft für die Einhaltung des Hygienekonzepts.

Bei Nichteinhaltung der Hygieneregeln behält sich die Skigemeinschaft das Recht vor, Teilnehmer/innen bereits während des Tages von der Gruppe zu trennen und ggf. für die folgenden Tage von den Kursen auszuschließen.

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygieneregeln!

2. Ski- und Snowboardkurse

2.1 Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Ski- und Snowboardkursen erfolgt rein digital und kontaktlos über die Website der Skigemeinschaft.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Auswahl der richtigen Kursklasse zu legen, da ein Wechsel des Kurses in der Regel nicht möglich ist. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, uns eine Mail an fragen@skigemeinschaft.org zu schreiben und sich rückzuversichern.

Der Skigemeinschaft ist es im Sinne aller Mitglieder sehr wichtig, dass die in diesem Konzept beschriebenen Schutzmaßnahmen von allen Teilnehmer/innen eingehalten werden.

Wir bitten daher insbesondere die Eltern bereits vor der Anmeldung sicherzustellen, dass ihre Kinder diese Regeln verstehen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder diese auch zu jeder Zeit einhalten und umsetzen können.

2.2 Kursbetrieb

Die Kursgröße beträgt max. 5 Personen, plus Übungsleiter/in.

An Sammelorten, insbesondere Busabfahrtsorten, ist von Personen ab 14 Jahren eine FFP2 Maske, von allen anderen eine medizinische Maske zu tragen.

Vermeidbare Gruppenansammlungen werden verhindert. Besonders beim Be- und Entladen des Busses ist auf die Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern zu achten. Dies gilt auch insbesondere für abholende Personen.

Organisationsformen und Aufgabenstellungen werden von der Lehrkraft so gewählt, dass die Einhaltung der Abstände möglich ist.

Während des Anstehens und gemeinsamen Liftfahrten ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz bzw. bei Personen ab 14 Jahren eine FFP 2 Maske zu tragen.

Direkter und persönlicher Kontakt wird vermieden bzw. begrenzt.

Die vor Ort geltenden Regelungen sind zu beachten; diese werden während der Anreise durch den/die Hygienebeauftragte/n bekannt gegeben.

Es wird während der Kurse eine zusätzliche Betreuungsperson anwesend sein, welche es ermöglicht Teilnehmer/innen, die sich nicht an die Regeln halten, aus der Gruppe zu separieren. Am nächsten Skikurstag kann der/die Teilnehmer/in nach einem gemeinsamen Gespräch (bei Kindern mit den Eltern) wieder an dem Kurs teilnehmen. Es besteht bei bestehender und gezeigter Einsicht auch die Möglichkeit, während des Tages wieder in die Gruppe integriert zu werden.

Die Skigebiete werden, soweit möglich, auch unter Berücksichtigung der vor Ort bestehenden Infektionslage ausgewählt.

2.3 Pausen

Bei Pausen während des Tages gelten die oben genannten Abstands- und Hygieneregeln. Sollte das Einhalten des Mindestabstands nicht möglich sein, ist eine FFP 2 Maske bzw ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für die Mittagspause in der Hütte wird durch die Skigemeinschaft wenn möglich die notwendige Anzahl an Tischen reserviert.

Die generellen Richtlinien der Gaststätte vor Ort müssen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden.

3. An- und Abreise

Für die zu jederzeit aktuell geltenden Regeln verweisen wir auf die Internetseite unseres Partners Autobus Oberbayern: Stay Safe

Wenn möglich sollte zu Hause bereits gefrühstückt werden. Eine kleine Mahlzeit ist möglich, auf Snacks, Gummibärchen o.ä. sollte jedoch verzichtet werden.

"Essen auf Rädern" kann leider nicht stattfinden.

4. Zuordnung der Ski- und Snowboardlehrer/innen

Um eine optimale Gruppenauslastung gewährleisten zu können, wird in dieser Saison folgende Abfolge für die Anmeldung zu den Kursen durchgeführt:

Es findet eine verbindliche Abfrage unter den Ski- und Snowboardlehrer/innen nach deren Verfügbarkeiten statt.

Auf dieser Basis wird 30 Tage vor Anmeldeschluss die Anmeldung für die Mitglieder freigeschalten. Unter Berücksichtigung der oben genannten Gruppengrösse und der Verfügbarkeit der Ski- und Snowboardlehrer/innen wird lediglich die maximal mögliche Anzahl an Kursen und damit Anmeldungen freigeschaltet.

Darüber hinaus wird eine Warteliste geführt, um bei Stornierungen vor Kursbeginn Teilnehmer/innen nachrücken zu lassen.

Zudem werden ausreichend Übungsleiter/innen als Ersatz eingeplant.

5. Kulanzregelungen bei Absage des Kurses

Bei Absage einzelner Kurstage auf Grund von amtlich angeordneter Quarantänemaßnahmen durch den/die Teilnehmer/in wird pro Tag 1/3 der Kursgebühr erstattet. Ein Nachweis bzgl. der Quarantänemaßnahme ist vorzulegen.

Die genannten Kulanzregelungen greifen nur, wenn der/die Teilnehmer/in die Nichtteilnahme bis zum Vorabend des Kurstages der Skigemeinschaft schriftlich an fragen@skigemeinschaft.org mitteilt.

Im Übrigen gelten die bekannten Teilnahmebedingungen.

6. Abschluss

Dieses Konzept wurde im Dezember 2021 unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen erstellt. Es unterliegt der ständigen Überprüfung und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten.

Für weitere Fragen könnt ihr Euch gerne über fragen@skigemeinschaft.org an uns wenden.